Letzte Aktualisierung: 13.03.10

 

 

Mitglied werden im A.V.E.

 

Voraussetzungen

Mitglied im Anglerverein Einigkeit Spandau können grundsätzlich alle Interessierten werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Sollten Sie noch nicht über eine bestandene Sportfischerprüfung verfügen, muss diese innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind fördernde Mitglieder, die nicht am Angelsport teilnehmen wollen.

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein haben, dann sollten sie sich unsere Satzung herunterladen und in Ruhe durchlesen. Außerdem können sich unseren Aufnahmeantrag downloaden. Zum Lesen der Dokumente benötigen Sie einen PDF-Reader. Diesen können Sie sich kostenlos bei Adobe runterladen.
Für den Download unserer Dokumente klicken sie bitte mit der rechten Maustaste auf den jeweiligen Button und wählen Sie "Ziel speichern unter..."
 

Downloaddokumente

 


Satzung des A.V.E.

85 kb

Wird zur Zeit überarbeitet!
 

Aufnahmeantrag

77 kb


Wir möchten unsere zukünftigen Vereinskameraden vorher gerne kennenlernen und würden uns freuen, wenn Sie vor Unterzeichnung des Aufnahmeantrages sich in einer unserer Mitgliederversammlungen vorstellen würden. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit unserem Vorstand. Dies gibt Ihnen auch die Möglichkeit, sich einen Eindruck von uns zu verschaffen.

Aufnahme

Die endgültige Aufnahme von interessierten Vollmitgliedern erfolgt nach einer einjährigen Zugehörigkeit zum Anglerverein Einigkeit. In einer Versammlung stimmen unsere Mitglieder dann über die unbefristete Aufnahme ab. Sollte der endgültigen Aufnahme nicht zugestimmt werden, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet. Wir können Sie jedoch schon jetzt beruhigen, das ist in seit unserem Bestehen noch nie vorgekommen. Fördernde Mitglieder sind von der Probezeit und der Entrichtung der Aufnahmegebühr ausgenommen.

Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2010
 

Kinder bis Ende 12 Jahre

10 €

 entspricht einem Monatsbeitrag: ca. 0,83 €

 

Jugendliche ab 13 Jahre

40 €

 entspricht einem Monatsbeitrag: 3,33 €

 

Fördermitglieder

70 €

 entspricht einem Monatsbeitrag: 5,83 €

 

Erwachsene ab 18 Jahre

250 €

 entspricht einem Monatsbeitrag: 20,83 €

 

Aufnahmegebühr

150 €

 

 

 

Fördernde Mitglieder

Als Förderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer den Verein durch persönlichen und materiellen Einsatz fördern will. Weiterhin gilt:

Fördernde Mitglieder haben, wie alle außerordentlichen Mitglieder (also auch Jugendliche oder Kinder), kein Stimmrecht. Sollten sie jedoch ein Amt im erweiterten Vorstand übernehmen, sind sie für die Zeit der Amtsführung stimmberechtigt. Weiterhin haben Fördernde Mitglieder kein Anrecht auf die Nutzung einer Parzelle oder die Belegung eines Vereinsschrankes. Sie können jedoch einen Bootstand belegen, für den, sofern einer frei sein sollte, eine Jahresmiete von 180,- € erhoben wird (also die Differenz zwischen dem Jahresbeitrag für Fördernde und für Vollmitglieder). Desweiteren kann der Bootstand seitens des Vereins jederzeit , unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist, gekündigt werden. Fördernde Mitglieder sind nicht verpflichtet, den Nachweis der bestandenen Sportfischerprüfung zu erbringen.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß auf unseren Seiten. Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, würden wir uns über eine kurze Mail freuen.

Ihr Anglerverein Einigkeit Spandau 1901 e.V.